Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in einer Tagesfamilie? Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Angeboten und zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Betreuungsangebote
Kindertagesstätten
Das Ziel der Kindertagesstätte ist die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Förderung der Entwicklung von Kindern. In einer Kindertagesstätte werden Kinder im Vorschulalter betreut. Die Betreuungseinheiten können sich über halbe oder ganze Tage erstrecken. Die Kinder nehmen während der Betreuungszeit die üblichen Mahlzeiten (Znüni, Zmittag, Zvieri) in der Kindertagesstätte ein. Für die Betreuung in einer anerkannten Kindertagesstätte werden Vergünstigungen gewährt.
Die Kindertagesstätten im Kanton Graubünden sind über das gesamte Kantonsgebiet verteilt:
Weitere Informationen zu Kindertagesstätten finden Sie hier.
Tageselternorganisationen
Die Tageselternorganisationen vermitteln Familien an Tageseltern und begleiten die Betreuungsverhältnisse. Sie unterstützen Tageseltern und Familien beim Abschluss von Arbeits- und Betreuungsverträgen. Weiter rekrutieren sie neue Tageseltern und organisieren Grund- und Weiterbildungen. Für die Betreuung durch eine Tageselternorganisation angeschlossene Tagesfamilie werden Vergünstigungen gewährt.
Weitere Informationen zu Tageselternorganisationen finden Sie hier.
Private Tagesfamilien
Private Tagesfamilien betreuen Kinder bei sich oder zu Hause bei den Familien. Sie sind keiner Tageselternorganisation angeschlossen. Aus diesem Grund werden keine Vergünstigungen gewährt.
Weitere Informationen zu privaten Tagesfamilien finden Sie hier.
Spielgruppen
Spielgruppen ermöglichen stundenweise Angebote für Kinder im Vorschulbereich, ab zweieinhalb Jahren bis Kindergarteneintritt und bieten beispielsweise Kreativ-, Mal-, Werk-, Musik-, Wald-, Sprach-, Natur-Spielgruppe etc. an.
Die Öffnungszeiten einer Spielgruppe betragen höchstens 30 Stunden pro Woche und höchstens drei Stunden am Stück. Eine Spielgruppe bietet pro Kind höchstens drei Betreuungssequenzen pro Woche, wobei nur eine Betreuungssequenz am selben Tag stattfindet. Betreutes Mittagessen und Mittagsbetreuung werden in der Regel nicht angeboten. Angebote, die über diesen zeitlichen Rahmen hinausgehen, gelten als Kindertagestätten. Diese sind bewilligungspflichtig.
Spielgruppen finanzieren sich über Elternbeiträge und weitere Einnahmen. Für die Betreuung in Spielgruppen werden keine Vergünstigungen gewährt.
Weitere Informationen zu Spielgruppen finden Sie hier.
Schule / Schulferien
Betreuung während der Schulzeit
Für schulpflichtige Kinder ab dem Kindergartenalter bieten Gemeinden vermehrt Betreuung über Mittag und am Nachmittag an. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Schulträgerschaften. Informationen über das Angebot eines Mittagstischs oder Schülerhorts sind über die Schulträgerschaft der Wohngemeinde erhältlich. Für die Betreuung während der Schulzeit werden keine Vergünstigungen gewährt.
Betreuung in den Schulferien
Während den Schulferien bieten einzelne Gemeinden Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder an. Sie finden während einzelnen Wochen oder den gesamten Schulferien statt. Das Schulinspektorat hat die Aufsicht über die Angebote.
Die Vergünstigungen für die Betreuung während den Schulferien werden direkt an die Schulträgerschaften gewährt. Daher erhalten die Erziehungsberechtigten für die Ferienbetreuung keine Vergünstigung.
Die zuständigen Schulträgerschaften geben gerne Informationen zu den Angeboten. Zurzeit bieten folgende Schulträgerschaften Ferienbetreuung an:
Weitere Informationen zu Schule / Schulferien finden Sie hier.
Vergünstigungen der Betreuungskosten
Für die Betreuung in Kindertagesstätten und Tageselternorganisationen werden Vergünstigungen gewährt. Der Kanton berechnet die Höhe der Vergünstigung auf der Basis des steuerbaren Haushaltseinkommens und -vermögens der Familie. Das bedeutet: Alle Familien mit Wohnsitz in Graubünden erhalten entsprechend ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen die gleiche Vergünstigung – unabhängig davon, wie hoch die Tarife der einzelnen Betreuungsangebote sind. Familien mit geringem Einkommen erhalten höhere Vergünstigungen als gutverdienende Familien.
Innerkantonale Angebote
Vergünstigt wird die Betreuung von anerkannten Kindertagesstätten und Tageselternorganisationen im Kanton Graubünden. Ein Betreuungsangebot wird anerkannt, wenn es konfessionell neutral und nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist, die Vorgaben zu den Tarifen einhält und der Angebotsplanung des Kantons entspricht.
Ausserkantonale Angebote
Vergünstigt wird die Betreuung zugelassener, ausserkantonaler Kindertagesstätten und Tageselternorganisationen. Ein ausserkantonales Betreuungsangebot wird zugelassen, wenn es dem Kanton die für den Vollzug des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden notwendigen Daten bereitstellt, das Angebot von der zuständigen Behörde des entsprechenden Kantons bewilligt, konfessionell neutral und nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist.
Voraussetzung für die Gewährung von Vergünstigungen
In folgenden Fällen erhalten Familien eine Vergünstigung:
- Das Kind hat seinen Wohnsitz im Kanton Graubünden und wird in einem anerkannten Angebot im Kanton Graubünden betreut.
- Das Kind hat seinen Wohnsitz im Kanton Graubünden und wird in einem zugelassenen ausserkantonalen Angebot betreut.
- Erziehungsberechtigte arbeiten im Kanton Graubünden, das Kind hat seinen Wohnsitz im grenznahen Ausland und wird in einem anerkannten Angebot im Kanton Graubünden betreut. In diesem Fall muss die Gemeinde am Arbeitsort bestätigen, dass sie sich finanziell an der Vergünstigung beteiligt. Hier befindet sich eine Vorlage, um diese Bestätigung einzuholen.
Die Minimalvergünstigung wird ohne Gesuch und ab Beginn des Betreuungsverhältnisses gewährt, wenn das Kind seinen Wohnsitz in Graubünden hat und ein anerkanntes Angebot nutzt. Ein Gesuch ist dann nötig, wenn die Vergünstigung über das Minimum hinausgehen soll, das Kind in einem ausserkantonalen Angebot betreut wird oder Fachkräfte aus dem angrenzenden Ausland ihre Kinder im Kanton Graubünden betreuen lassen.
Die Gesuchstellung muss innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Betreuungsverhältnisses erfolgen, damit die erweiterte Vergünstigung ab Betreuungsbeginn ausgerichtet wird. Wird das Gesuch verspätet eingereicht, wird die erweiterte Vergünstigung ab dem auf die Einreichung folgenden Monat gewährt. Via Online-Rechner können ordentlich besteuerte Personen ihren Anspruch auf Vergünstigung prüfen. Die Vergünstigung für quellensteuerpflichtige Personen berechnet das Sozialamt auf Gesuch hin.
quint
Für die Gewährung der Vergünstigungen wurde die Software quint entwickelt. Nach der Anmeldung des Kindes bei einem anerkannten Betreuungsangebot erfolgt die Meldung über quint an das kantonale Sozialamt. Anschliessend erhalten die Erziehungsberechtigten eine E-Mail mit der Einladung, sich ein quint-Konto einzurichten und die Vergünstigung zu beantragen. Besteht bereits ein quint-Konto, erfolgt die Anmeldung über dieses Login.
KITAplus
KITAplus ermöglicht eine Teilhabe an der familienergänzenden Kinderbetreuung für Kinder mit einer Behinderung. Der Kanton übernimmt die behinderungsbedingten Mehrkosten. Die Eltern eines Kindes mit Behinderung bezahlen die regulären Betreuungskosten. Für die Aufnahme bei KITAplus ist der erhöhte behinderungsbedingte Betreuungsaufwand in der Kindertagesstätte und der Bedarf des Betreuungspersonals an Coaching und Wissensvermittlung durch eine Fachperson massgebend.
In der Kindertagesstätte selbst wird im Rahmen von KITAplus weder durch das Betreuungspersonal noch durch die Heilpädagogische Früherziehung eine spezielle Förderung im therapeutischen Sinne angeboten. Vielmehr bietet die Kindertagesstätte eine förderliche Umgebung. Bei einer Anfrage entscheidet die Kindertagesstätte, ob sie Kapazität für die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung hat. Gesetzlich besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme.